Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Aufenthalt im Welz-Haus
Universität Würzburg GmbH – Im Folgenden auch „Vermieter“ des Welz-Hauses
z. H. Dr. Thorsten Stegh
Klinikstraße 3
97070 Würzburg
Tel.: +49 171 332 560 2
E-Mail: welz-house@host.smoobu.com
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Zimmer zur Übernachtung und/oder Veranstaltungsräumlichkeiten zur Durchführung von Tagungen, Seminaren, Veranstaltungen, Kursen etc. sowie alle für den Gast erbrachten Leistungen der Universität Würzburg GmbH.
(2) Es ist grundsätzlich untersagt die überlassenen Zimmer bzw. Veranstaltungsräume an Dritte entgeltlich oder entgeltfrei unter-, weiterzuvermieten oder zu überlassen oder die Zimmer zu anderen als Beherbergungszwecken zu nutzen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsabschluss, -partner, -haftung & Verjährung
(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Buchungsantrages des Gastes durch die Universität Würzburg GmbH zustande. Der Universität Würzburg GmbH steht es frei, die Zimmerbuchung auch schriftlich zu bestätigen.
(2) Alle Ansprüche gegen das von der Universität Würzburg GmbH betriebene Welz-Haus verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig nach fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Universität Würzburg GmbH beruhen.
(3) Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der Universität Würzburg GmbH auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
( 1) Die Universität Würzburg GmbH ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Sollte die Überlassung des gebuchten Zimmers oder eines alternativen Zimmers aus bestimmtem Grund – etwa höherer Gewalt, beispielsweise Naturkatastrophen oder außerplanmäßigen Renovierungsarbeiten oder aber Kapazitätserschöpfung – nicht möglich sein, wird der zu zahlende Betrag anteilig gemindert oder gegebenenfalls teilweise bis vollständig rückerstattet.
(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des von der Universität Würzburg GmbH betriebenen Welz-Hauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen.
(3) Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Erhöht sich die Umsatzsteuer zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend. Die Universität Würzburg GmbH ist berechtigt, die Umsatzsteuer im Nachhinein zu erheben.
(4) Bei einer Mietdauer von sechs Monaten oder länger entfällt die gesetzliche Umsatzsteuerpflicht. Dabei ist entscheidend, dass bereits bei Buchung das Zimmer für mindestens sechs Monate angemietet wird und die tatsächliche Mietdauer ohne Unterbrechung nicht kürzer als sechs Monate ist. Sollte durch Vertragsänderung oder -beendigung eine Änderung der Umsatzsteuerpflicht eintreten, ist die Universität Würzburg GmbH berechtigt die anfallende Umsatzsteuer vom Gast zu erheben.
(5) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der Universität Würzburg GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann die Universität Würzburg GmbH den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anheben.
(6) Die Preise können von der Universität Würzburg GmbH ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen bei der Anzahl der gebuchten Zimmer, weiterer Leistungen oder der Aufenthaltsdauer wünscht und die Universität Würzburg GmbH dem zustimmt.
(7) Rechnungen der Universität Würzburg GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Universität Würzburg GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit für fällig zu erklären und deren unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Universität Würzburg GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz gemäß §247 BGB zu berechnen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5€ zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen eines Inkassos anfallen, trägt der Kunde.
(8) Bei Aufenthalten von 30 Tagen und mehr sowie bei der Anmietung von Veranstaltungsräumen ist die Universität Würzburg GmbH ferner berechtigt eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete zu erheben. Die Kaution wird nach mängelfreier Rückgabe der Mietsache vollständig zurückgegeben.
§ 4 Check-In und Schlüsselkarten
(1) Beim Check-in erhalten Gäste eine Schlüsselkarte, die für den Zutritt zu Zimmern und Gebäuden verwendet wird. Diese ist täglich an der Eingangstür zu reaktivieren.
(2) Bei Verlust der Schlüsselkarte wird eine Pauschale von 30 € berechnet. Ersatzkarten können bei Bedarf beim Hausdienst angefordert werden.
(3) Beim Verlassen des Zimmers ist die Tür stets zu verschließen. Die Eingangstüren des Hauses zum Hof und zur Klinikstraße sind aus Sicherheitsgründen stets geschlossen zu halten. Bei Abreise ist die Schlüsselkarte im Zimmer auf dem Tisch zu hinterlassen.
§ 5 Verhaltensrichtlinien für die Nutzung und den Aufenthalt in den gemieteten Räumlichkeiten des Welz-Hauses
(1) Der sorgsame Umgang mit dem Eigentum des Hauses wird vorausgesetzt. Die Einrichtung der Gästezimmer sowie alle Möbel und sonstigen Einrichtungsgegenstände des gesamten Hauses sind mit größter Sorgfalt zu behandeln. Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder mutwillige Zerstörung durch den Gast entstehen, werden diesem in Rechnung gestellt.
(2) Unabhängig davon, wer das Verschulden von Schäden an Inventar oder Räumlichkeiten zu verantworten hat, ist der Gast verpflichtet entstandene Schäden umgehend an die Hausverwaltung zu melden.
(3) Die Hausordnung in ihrer jeweils aktuell geltenden Fassung ist Bestandteil dieser AGB.
§ 6 Hinweise zu den Räumlichkeiten
(1) Der Zugang zum und der Aufenthalt im Erdgeschoss des Welz-Hauses ist barrierefrei; hier befinden sich zwei barrierefreie Zimmer. Bitte bedenken Sie, dass der Zugang zu den oberen Stockwerken derzeit nicht barrierefrei ist.
(2) Das Personal des Welz-Hauses führt einmal monatlich eine kostenpflichtige Reinigung durch. Dabei werden Bettwäsche und Handtücher gewechselt. Die Zwischenreinigung wird eine Woche bzw. sieben Tage zuvor durch die Hausverwaltung per elektronischer Benachrichtigung mitgeteilt. Um zu gewährleisten, dass das Reinigungspersonal die vorgesehenen Reinigungsarbeiten ordnungsgemäß ausführen kann, ist das Zimmer vorab aufzuräumen und alle Gegenstände sind vom Boden zu entfernen. Sollte sich das Reinigungspersonal gezwungen sehen, Gegenstände vom Boden zu entfernen oder aufräumen zu müssen, um die Reinigungsarbeiten verrichten zu können, können hierfür zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden.
(3) Zur Durchführung notwendiger Reparatur-, Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten ist autorisiertes Fachpersonal (z. B. Handwerker) berechtigt, die Zimmer nach vorheriger Ankündigung zu betreten. In dringenden Fällen, insbesondere zur Gefahrenabwehr oder bei akuten technischen Problemen, kann der Zutritt auch ohne vorherige Ankündigung erfolgen. Der Gast ist verpflichtet, den Zugang zu ermöglichen und eventuelle Hindernisse zu beseitigen.
(4) In den Zimmern ist keine Klimaanlage installiert. Bitte beachten Sie, dass es insbesondere in den Sommermonaten zu erhöhten Raumtemperaturen kommen kann. Ein Hitzestau lässt sich trotz regelmäßigem Lüften und anderen Maßnahmen nicht immer vollständig vermeiden. Die Nutzerinnen und Nutzer werden gebeten, sich entsprechend darauf einzustellen.
(5) Die Nutzung der für die Gemeinschaft zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten, wie Küche und Hauswirtschaftsraum, ist möglich. Allerdings besteht kein Anspruch auf Nutzung. Sollte die Nutzung zeitweise nicht gewährleistet sein, besteht kein Anspruch auf Mietminderung.
(6) Die Universität Würzburg GmbH weist darauf hin, dass künftig Bauarbeiten neben dem Haus stattfinden könnten und in dem Zuge Baulärm nicht auszuschließen ist. Im Falle bestehenden Baulärms, erhält der Gast kein Recht auf Mietminderung.
(7) Weiterhin gilt es zu beachten, dass das Welz-Haus mitten in der Altstadt von Würzburg liegt und demnach nächtliche Ruhestörungen durch Dritte nicht auszuschließen sind. Vorkommnisse dieser Art sind seitens der Universität Würzburg GmbH nicht beeinflussbar.
§ 7 Verbotene Gegenstände
Das Mitbringen von illegalen Rauschmitteln oder Waffen ist untersagt und führt zum sofortigen Hausverweis. In diesem Fall werden die zuständigen Behörden informiert.
§ 8 Verhalten im Notfall
Im Falle eines Feueralarms ist das Gebäude unverzüglich über die gekennzeichneten Fluchtwege zu verlassen. Evakuierungspläne befinden sich in den Zimmern und Fluren. Die Anweisungen der Feuerwehr, des Technischen Betriebs der Universität Würzburg sowie den Mitarbeitern der Universität Würzburg GmbH sind zu befolgen.
§ 9 Haftung des Vermieters
(1) Die Universität Würzburg GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für Ihre Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag. Für Schäden, die auf leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen, wird die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt.
(2) Die Universität Würzburg GmbH übernimmt keine Haftung und gewährt keine Erstattung, wenn der Gast gebuchte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch nimmt – insbesondere infolge von selbst zu vertretenden Umständen wie z. B. einem verpassten Flug, verspäteter Anreise, Nichtantritt oder vorzeitigem Abbruch der Reise.
(3) Ebenso haftet die Universität Würzburg GmbH nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichem Eigentum des Gastes, sofern dies nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters zurückzuführen ist. Der Gast ist selbst für die Sicherung seines Eigentums verantwortlich. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Urlaubskomfort ist ausgeschlossen.
§ 10 Änderungen der Hausordnung
Änderungen der Hausordnung können jederzeit erfolgen und sind an der Rezeption einsehbar.
§ 11 Stornierung durch den Kunden
(1) Bei einer Stornierung der Buchung durch den Kunden wird die Anzahlung von 10% des Endmietpreises einbehalten.
(2) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Universität Würzburg GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Universität Würzburg GmbH.
(3) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern ist die Universität Würzburg GmbH dazu befugt die normal geltenden Kosten abzubuchen.
(4) Der Universität Würzburg GmbH steht es frei, den ihr entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Preis für Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Welz-Haus entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
§ 12 Vertragsrücktritt bzw. -beendigung durch die Universität Würzburg GmbH
(1) Wird die vertraglich geregelte Anzahlung nach Verstreichen der festgesetzten Frist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Universität Würzburg GmbH dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Das Gästehaus behält sich das Recht vor, das bestehende Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gästen den weiteren Aufenthalt zu untersagen, wenn diese gegen die Hausordnung verstoßen oder durch ihr Verhalten Personal, andere Gäste oder das Haus schädigen. Dies ist der Fall, wenn Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. zur Person des Kunden oder zum Zweck der Buchung) gebucht werden; wenn die Universität Würzburg GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Welz-Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann; oder wenn ein Verstoß gegen den in § 1 geschilderten Geltungsbereich vorliegt.
(3) Im Falle der Belästigung oder des Stalkens wird das Mietverhältnis umgehend ohne Angabe von Gründen zum Schutz aller Gäste mit sofortiger Wirkung jederzeit fristlos beendet.
(4) Führt der Kunde in den Räumlichkeiten oder im Außenbereich des Welz-Hauses nicht genehmigte Veranstaltungen durch, ist die Universität Würzburg GmbH berechtigt, diese zu untersagen oder zu beenden sowie den Kunden von der weiteren Nutzung der Räumlichkeiten auszuschließen. Weitergehende Ansprüche der Universität Würzburg GmbH, zum Beispiel Ansprüche auf Schadensersatz oder die Übernahme entstandener Kosten, bleiben unberührt.
(5) Die Universität Würzburg GmbH hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(6) Bei berechtigtem Rücktritt der Universität Würzburg GmbH oder Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung durch die Universität Würzburg GmbH gemäß § 12 Nr. 4 entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
(2) Erfüllungs‐ und Zahlungsort ist der Sitz der Universität Würzburg GmbH.
(3) Es gilt deutsches Recht.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

