Terms & conditions
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Aufenthalt im Welz-Haus
Universität Würzburg GmbH – Im Folgenden auch „Vermieter“ des Welz-Hauses
z. H. Dr. Thorsten Stegh
Klinikstraße 3
97070 Würzburg
Tel.: +49 171 332 560 2
welz-house@host.smoobu.com
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Zimmer und/ oder Veranstaltungsräumlichkeiten zur Durchführung von Tagungen, Seminaren, Veranstaltungen, Kursen etc. sowie alle für den Gast erbrachten Leistungen der Universität Würzburg GmbH.
(2) Es ist untersagt die überlassenen Zimmer bzw. Veranstaltungsräume unter- oder weiterzuvermieten oder die Zimmer zu anderen als Beherbergungszwecken zu nutzen.
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsabschluss, -partner, -haftung & Verjährung
(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Buchungsantrags des Gastes durch die Universität Würzburg GmbH zustande. Der Universität Würzburg GmbH steht es frei, die Zimmerbuchung auch schriftlich zu bestätigen.
(2) Vertragspartner sind die Universität Würzburg GmbH und der Gast. Hat ein Dritter die Buchungsanfrage für den Gast gestellt, haftet er der Universität Würzburg GmbH gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern der Universität Würzburg GmbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Alle Ansprüche gegen das von der Universität Würzburg GmbH betriebene Welz-Haus verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig nach fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Universität Würzburg GmbH beruhen.
(4) Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der Universität Würzburg GmbH auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
§ 3 Mietzeit
(1) Das Mietverhältnis wird auf bestimmte Zeit eingegangen, weil die Vermieterin die Wohnung nach Ablauf der Mietzeit an einen anderen im Rahmen von Lehre und Forschung zur Dienstleistung an der Universität Würzburg Verpflichteten vermieten will. Eine vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn ein adäquater Ersatzmieter gefunden werden kann.
(2) § 545 BGB wird hiermit ausdrücklich aus¬geschlossen. Nach Ablauf des Mietverhältnisses muss eine Fortsetzung oder Erneuerung aus¬drücklich durch Abschluss eines neuen Miet-vertrages vereinbart werden.
§ 4 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1) Die Universität Würzburg GmbH ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des von der Universität Würzburg GmbH betriebenen Welz-Hauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen.
(3) Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Erhöht sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend. Die Universität Würzburg GmbH ist in diesem Fall berechtigt, die geänderte Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen.
(4) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Universität Würzburg GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann die Universität Würzburg GmbH den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anheben.
(5) Die Preise können von der Universität Würzburg GmbH ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen bei der Anzahl der gebuchten Zimmer, weiterer Leistungen oder der Aufenthaltsdauer wünscht und die Universität Würzburg GmbH dem zustimmt.
(6) Rechnungen der Universität Würzburg GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Universität Würzburg GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Universität Würzburg GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von Euro 5.- zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen eines Inkassos anfallen, trägt der Kunde.
(7) Die Universität Würzburg GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine Anzahlung von 10% des Endmietpreises zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
(8) Ferner ist die Universität Würzburg GmbH berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Kunden die Anzahlung von 10% des Endmietpreises im Sinne vorstehender Nr. 7 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Aufnahmevertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nr. 7 erfolgt ist.
(9) Die Miete wird im Voraus, spätestens am 3. Werktag des Monats, 0 monatlich per Überweisung unter Angabe der Vertragsnummer (inklusive Nebenkosten und Umsatzsteuer) auf das Konto der Universität Würzburg GmbH IBAN: DE97 7909 0000 0000 2460 18 BIC: GENODEF1WU1 0 monatlich per SEPA-Einzugsermächtigung (inklusive Nebenkosten und Umsatzsteuer). Um am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, muss das Formular SEPA-Mandat unterschrieben dem Mietvertrag beigelegt werden. 0 insgesamt per Kreditkarte (inklusive Nebenkosten und Umsatzsteuern). Die Zahlung per Kreditkarte ist grundsätzlich nur mit der persönlichen Kreditkarte des Mieters möglich. 0 insgesamt Bar zzgl. 20€ Bearbeitungsgebühr für Barbezahlung (inklusive Nebenkosten und Umsatzsteuern) vom Mieter gezahlt.
(10) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die An¬kunft des Geldes an.
(11) Die Vermieterin ist berechtigt, 5,00 Euro Ver¬waltungskosten für jede Mahnung zu erheben.
(12) Die Universität Würzburg GmbH behält sich das Recht vor, eine Kaution von 1000€ zu erheben. Zahlbar ist diese durch die gleiche Zahlungsweise wie in § 3 Abs. (9) angegeben. Die Kaution wird zur Begleichung von For¬derungen der Vermieterin gegen den Mieter her¬angezogen, die bei Beendigung des Mietver¬hältnisses noch offen sind. Während der Dauer des Mietverhältnisses hat der Mieter keinen Anspruch auf Verrechnung der Forderungen der Vermieterin mit der Kaution.
§ 5 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
(1) Die Wohnung kann am 1. Werktag des Miet¬verhältnisses ab 10.00 Uhr bezogen werden. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das Zimmer vorausbezahlt wurde hat die Universität Würzburg GmbH das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen die Universität Würzburg GmbH herleiten kann.
(2) Möchte der Mieter die Wohnung außerhalb der Servicezeiten des Hausdienstes beziehen, so ist dies mindestens zwei Werktage vor dem Bezugstermin mit dem Hausdienst abzustimmen. Ein Bezug der Wohnung außerhalb der Servicezeiten ist grundsätzlich nur bei Vorliegen einer Bestätigung durch den Hausdienst möglich.
(3) Bei Bezug erkennt der Mieter durch Unter¬zeichnung des Übergabeprotokolls den ord-nungsgemäßen Zustand der Mieträume sowie die Vollständigkeit der Einrichtungsgegenstände und des Inventars an. Bezieht der Mieter die Wohnung außerhalb der Servicezeiten des Hausdienstes, ist er verpflichtet das unterschriebene Übergabeprotokoll umgehend, spätestens 2 Werktage nach Bezug dem Hausdienst zu übergeben.
(4) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Universität Würzburg GmbH spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Universität Würzburg GmbH über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% und ab 18.00 Uhr 100% des vollen Preises in Rechnung stellen. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
(5) Bei Abreise ist das Zimmer in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen; der Gast ist dazu angehalten, entnommenes Geschirr und Besteck zu spülen sowie in die Küche zurückzubringen, den Müll zu entsorgen, die eigenen Utensilien und Lebensmittel aus Kühlschrank, Schränken und Fächern zu entfernen und die Bettwäsche abzuziehen. Sollten die geforderten Handlungen nicht erfolgen, können nachträglich zusätzliche Gebühren für einen erhöhten Reinigungsaufwand erhoben werden.
(6) Spätestens drei Tage vor Abreise ist der Hausdienst zwecks organisatorischer Klärung zu kontaktieren.
§ 6 Check-In und Schlüsselkarten
( 1) Beim Check-in erhalten Gäste eine Schlüsselkarte, die für den Zutritt zu Zimmern und Gebäuden verwendet wird. Diese ist täglich an der Eingangstür zu reaktivieren.
(2) Bei Verlust der Schlüsselkarte wird eine Kostenpauschale von 30 € berechnet. Ersatzkarten können bei Bedarf beim Hausdienst angefordert werden.
(3) Beim Verlassen des Zimmers ist die Tür stets zu verschließen. Die Eingangstür, welche auf die Klinikstraße führt, Haupttür des Hauses ist aus Sicherheitsgründen stets geschlossen zu halten. Bei Abreise ist die Schlüsselkarte im Zimmer auf dem Tisch zu hinterlassen.
§ 6 Rezeption und Kontakt
(1) Die Rezeption ist von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 12:00 Uhr geöffnet. An Wochenenden und Feiertagen ist die Rezeption geschlossen. Beanstandungen sind umgehend per E-Mail mitzuteilen.
(2) Wird die Hausverwaltung außerhalb der Geschäftszeiten telefonisch kontaktiert, weil die Schlüsselkarte im Zimmer vergessen wurde, ist eine Kostenpauschale von 20Euro fällig. Wird die Hausverwaltung außerhalb der Geschäftszeiten von den Gästen einbestellt und muss in die Unterkunft fahren, wird eine Kostenpauschale von 100Euro erhoben, da hierdurch zusätzliche Personalkosten entstehen.
(3) Bei missbräuchlicher Nutzung der Telefonnummer wird eine Kostenpauschale von 50Euro erhoben, da hierdurch zusätzliche Personalkosten entstehen.
§ 7 Verhaltensrichtlinien für die Nutzung und den Aufenthalt in den gemieteten Räumlichkeiten des Welz-Hauses
(1) Der sorgsame Umgang mit dem Eigentum des Hauses wird vorausgesetzt. Die Einrichtung der Gästezimmer sowie alle Möbel und sonstigen Einrichtungsgegenstände des gesamten Hauses sind mit größter Sorgfalt zu behandeln. Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder mutwillige Zerstörung durch den Gast entstehen, werden diesem in Rechnung gestellt.
(2) Unabhängig davon, wer das Verschulden von Schäden an Inventar oder Räumlichkeiten zu verantworten hat, ist der Gast verpflichtet entstandene Schäden umgehend an die Hausverwaltung zu melden.
(3) Die Bilder, welche an den Wänden der Räumlichkeiten und vermieteten Zimmern im Welz-Haus hängen, dürfen nicht abgehängt werden. Auch ist es untersagt, die Möbel im Zimmer umzustellen oder Wände anzubohren. Es dürfen weiterhin keine Gerätschaften, wie bspw. Fitnessstangen, an Türrahmen oder Möbelstücken angebracht werden, da diese hierdurch beschädigt werden können.
(4) Die Reinigung des Zimmers obliegt dem Mieter selbst. Insbesondere ist nach jeder Nutzung die Mikrowelle feucht zu reinigen.
(5) Im Falle dessen, dass ein Gast Flüssigkeiten auf dem Boden (sei es im eigenen Zimmer oder außerhalb des Zimmers an anderer Stelle im Welz-Haus) verschüttet oder diesen anderweitig verschmutzt, ist der Gast dazu verpflichtet, dies selbst zu beseitigen.
(6) Um eine ausreichende Luftzirkulation zu gewährleisten und der Bildung von Schimmel vorzubeugen, ist das Zimmer täglich für mindestens fünf Minuten gründlich zu lüften. Die Fenster sollten ausschließlich zum Lüften geöffnet werden. Es ist untersagt, sich aus Fenstern zu lehnen, Fensterbänke als Sitzgelegenheit zu nutzen oder Gegenstände aus dem Fenster zu werfen. Die geltende Nachtruhe ist einzuhalten.
(7) Die Universität Würzburg GmbH achtet einen verantwortungsbewussten Umgang mit Ressourcen. Aus diesem Grund wird ein umweltschonendes Verhalten beim Wasserverbrauch und Heizen erwartet. Wasser ist sparsam zu verwenden – insbesondere beim Duschen, Händewaschen und Geschirrspülen. Heizkörper sollten nur bei tatsächlichem Bedarf betrieben und nicht unnötig hoch eingestellt werden. Die tolerable Höchstgrenze für die Zimmertemperatur beträgt 21Grad. Beim Lüften ist darauf zu achten, dass die Heizkörper zuvor heruntergedreht werden, um Energieverluste zu vermeiden. Diese Maßnahmen dienen nicht nur dem Umweltschutz, sondern tragen auch zur Reduzierung von Energie- und Betriebskosten bei. Diese Regelungen gelten für die Zimmer wie auch die gemeinschaftlich genutzten Flächen und Räumlichkeiten.
(8) Es dürfen keine Hygieneartikel, insbesondere Binden oder Tampons, in die Toilette geworfen werden. Etwaige Verstopfungen und daraus resultierende Schäden gehen zu Lasten des Gastes.
(9) Den Gästen steht eine Gemeinschaftsküche im Erdgeschoss zur Verfügung. Diese ist mit Kochutensilien, Geschirr und Besteck ausgestattet. Wir bitten um angemessene Abstimmung der Gäste untereinander und gegenseitige Rücksichtnahme. Nach Benutzung sind sämtliche Gegenstände zu reinigen bzw. in die Spülmaschine zu räumen sowie in die Küche zurückzubringen. Auch Herd, Backofen und Mikrowelle sind eigenständig zu reinigen und dürfen nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden. Herd und Backofen sollten ausschließlich für die notwendige Dauer des Koch- bzw. Backvorgangs in Betrieb sein und nach Gebrauch umgehend ausgeschaltet werden, um unnötigen Energieverbrauch und damit verbundene Kosten zu vermeiden.
(10) Die Küche ist nach jeder Nutzung zu lüften. Hinweise zur Nutzung und Zeitpläne sind der Infotafel zu entnehmen und zu respektieren.
(11) Ein Hauswirtschaftsraum mit Waschmaschine, Trockner, Wäscheständer, Bügelbrett und Reinigungsutensilien steht im Erdgeschoss zur Verfügung. Geräte und Ausstattung dürfen ausschließlich im Hauswirtschaftsraum genutzt werden. Wir bitten um angemessene Abstimmung der Gäste untereinander und gegenseitige Rücksichtnahme. Bei Benutzung der Waschmaschine, sollte die gewaschene feuchte Kleidung schnellstmöglich entnommen werden. Sollte es vorkommen, dass nach Benutzung der Waschmaschine wiederholt nasse Kleidungsstücke für längere Zeit in der Trommel zurückgelassen werden, wird die Befugnis zur Benutzung der Gerätschaft entzogen.
(12) Der im Zimmer anfallende Müll ist über die schwarze Tonne für Restmüll zu entsorgen. Müll- und Papiertonnen befinden sich neben dem Hauseingang. In der Gemeinschaftsküche steht ein gelber Mülleimer für Kunststoffabfälle bereit.
(13) Das Mitbringen von Haustieren ist im Welz-Haus nicht gestattet.
(14) Das Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt und ausschließlich im Außenbereich erlaubt. Bei Verstoß, insbesondere bei Auslösung eines Feueralarms oder Manipulation an Rauchmeldern, haftet das Haus nicht für etwaige Kosten, wie z. B. Feuerwehreinsätze oder Einsätze sonstiger Sicherheitsdienste. Diese sind durch den Verursacher direkt vor Ort zu begleichen. Sollte festgestellt werden, dass der Gast im Zimmer raucht oder geraucht hat, wird eine Sonderreinigungsgebühr in Höhe von 100Euro fällig. Diese dient insbesondere der Geruchsbeseitigung und ggf. der erforderlichen Neu-Streichung der betroffenen Bereiche.
(15) Offenes Feuer oder Licht sowie das Anzünden von Kerzen in Gästezimmern, Fluren, Treppenhäusern oder Sanitärräumen ist aus Sicherheitsgründen strengstens untersagt. Das Mitbringen und Verwenden eigener heizender oder stark energieziehender Elektrogeräte (z. B. Heizlüfter, Kochplatten, Popkornmaschinen, eigens mitgebrachte Kaffeemaschinen, Reiskocher o. Ä.) ist aus brandschutztechnischen Gründen sowie zur Vermeidung von Netzüberlastung untersagt.
§ 8 Betreten der Mieträume durch die Vermieterin
Der Mieter hat Sorge dafür zu tragen, dass die Mieträume auch bei seiner Abwesenheit aus berechtigtem Anlass durch Beauftragte der Vermieterin betreten werden können.
§ 9 Ausbesserungen und bauliche Veränderungen
(1) Die Vermieterin darf Ausbesserungen, bauliche Veränderungen und den Einbau von Einrichtungen, die zur Erhaltung des Hauses oder der Mieträume oder zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden notwendig oder zweckmäßig sind, auch ohne Zustimmung des Mieters vornehmen. Gleiches gilt für die Vornahme von Maßnahmen zur Verbesserung der gemieteten Räume oder sonstiger Teile des Gebäudes sowie zur Einsparung von Heizenergie.
(2) Sämtliche Um- und Einbauten durch den Mieter sind untersagt.
§ 10 Hinweise zu den Räumlichkeiten
(1) Der Zugang zum und der Aufenthalt im Erdgeschoss des Welz-Hauses ist barrierefrei; hier befinden sich zwei barrierefreie Zimmer. Bitte bedenken Sie, dass der Zugang zu den oberen Stockwerken derzeit nicht barrierefrei erreichbar ist.
(2) In allen Badezimmern erfolgt alle 24 Stunden eine automatische Wasserspülung mit einer Dauer von drei Minuten. Diese ist technisch bedingt und nicht zu deaktivieren.
(3) Eine kostenpflichtige Reinigung durch das Haus findet einmal monatlich statt. Dabei werden Bettwäsche und Handtücher alle 4-6 Wochen gewechselt. Die Zwischenreinigung wird eine Woche bzw. sieben Tage zuvor durch die Hausverwaltung per elektronischer Benachrichtigung mitgeteilt. Um zu gewährleisten, dass das Reinigungspersonal die vorgesehenen Reinigungsarbeiten ordnungsgemäß ausführen kann, ist das Zimmer vorab aufzuräumen und alle Gegenstände vom Boden zu entfernen. Sollte sich das Reinigungspersonal gezwungen sehen, Gegenstände vom Boden zu entfernen oder aufräumen zu müssen, um die Reinigungsarbeiten verrichten zu können, können hierfür zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden.
(4) Zur Durchführung notwendiger Reparatur-, Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten ist autorisiertes Fachpersonal (z. B. Handwerker) berechtigt, die Zimmer nach vorheriger Ankündigung zu betreten. In dringenden Fällen, insbesondere zur Gefahrenabwehr oder bei akuten technischen Problemen, kann der Zutritt auch ohne vorherige Ankündigung erfolgen. Der Gast sind verpflichtet, den Zugang zu ermöglichen und eventuelle Hindernisse zu beseitigen.
(5) In den Zimmern ist keine Klimaanlage installiert. Bitte beachten Sie, dass es insbesondere in den Sommermonaten zu erhöhten Raumtemperaturen kommen kann. Ein Hitzestau lässt sich trotz regelmäßigem Lüften und anderen Maßnahmen nicht immer vollständig vermeiden. Die Nutzerinnen und Nutzer werden gebeten, sich entsprechend darauf einzustellen.
(6) Die gemeinschaftlich nutzbare Lounge steht grundsätzlich allen Gästen zur Verfügung. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die Lounge jederzeit frei zugänglich ist, da dort gelegentlich interne Veranstaltungen, Treffen oder Sondernutzungen stattfinden. In solchen Fällen kann die Nutzung zeitweise eingeschränkt oder nicht möglich sein. Über geplante Veranstaltungen wird, soweit möglich, rechtzeitig informiert.
(7) Die Nutzung der für die Gemeinschaft zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten, wie Küche und Waschsalon, ist möglich; allerdings besteht kein Anspruch auf Nutzung. Sollte die Nutzung zeitweise nicht gewährleistet sein, besteht kein Anspruch auf Mietminderung.
(8) Den Gästen steht der kostenfreie Zugang zum universitären WLAN Eduroam zur Verfügung. Im Vorhinein ist durch den Gast anzumelden, wenn dieser die Nutzung von Eduroam wünscht. Bislang ist kein anderer WLAN-Zugang installiert.
(9) Kostenfreie Parkplätze direkt am Haus stehen nicht zur Verfügung. Es befinden sich jedoch kostenpflichtige Stellplätze unmittelbar neben dem Welz-Haus, die bei Bedarf genutzt werden können. Alternativ besteht die Möglichkeit, auf einem größeren öffentlichen Parkplatz in der näheren Umgebung, der Talavera, kostenfrei zu parken; dieser ist allerdings etwa 15–20 Gehminuten entfernt. Eine Garantie für freie Stellflächen kann nicht übernommen werden.
(10) Die Universität Würzburg GmbH weist darauf hin, dass künftig Bauarbeiten neben dem Haus stattfinden könnten und in dem Zuge Baulärm nicht auszuschließen ist. Im Falle bestehenden Baulärms, erhält der Gast kein Recht auf Mietminderung.
(11) Weiterhin gilt es zu beachten, dass das Welz-Haus mitten in der Altstadt von Würzburg liegt und demnach nächtliche Ruhestörungen durch Dritte nicht auszuschließen sind und Vorkommnisse dieser Art seitens der Universität Würzburg GmbH nicht beeinflussbar sind.
§ 11 Miteinander & Zusammenleben
(1) Ein respektvoller und wertschätzender Umgang miteinander ist die Grundlage für ein harmonisches Zusammenleben. Wir erwarten von allen Gästen ein rücksichtsvolles Verhalten gegenüber ihren Mitbewohnern – unabhängig von Herkunft, Religion, Weltanschauung, Geschlecht, sexueller Orientierung oder sonstigen persönlichen Merkmalen. Diskriminierung, Beleidigungen oder intolerantes Verhalten werden nicht geduldet. Gegenseitige Toleranz, Hilfsbereitschaft und ein offener, respektvoller Dialog sind ausdrücklich erwünscht und tragen zu einem positiven Miteinander bei. Der Mieter verspricht in diesem Sinne, mit den übrigen Mietern im Sinne einer vertrauensvollen Hausgemeinschaft zusammenzuleben und zu diesem Zwecke jede gegenseitige Rücksichtnahme zu üben sowie die jeweils gültige Hausordnung zu beachten.
(2) Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung einschließlich der Einrichtungsgegenstände und des Inventars sowie die gemeinschaftlichen Einrichtungen schonend und pfleglich zu behandeln. Er hat für ordnungsgemäße Reinigung der Mietsache sowie im Rahmen der technischen Gegebenheiten für ausreichende Lüftung und Heizung der ihm überlassenen Räume zu sorgen. Der Mieter ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der Vermieterin anzuzeigen.
(3) Die Weiter- oder Untervermietung der Mieträume ohne Erlaubnis der Vermieterin ist nicht gestattet. Tierhaltung ist verboten.
(4) Der Mieter haftet auch für Schäden, die von seinen Gästen verursacht wurden.
(5) Die Übernachtung von Besuchern ist nur nach vorheriger Anmeldung beim Hausdienst gestattet. Für die Bereitstellung zusätzlicher Bettwäsche, Handtücher und Duschtücher sowie die Übernachtung fallen zusätzliche Kosten an.
(6) Es ist untersagt unabgesprochen Fremde einzuladen und Feierlichkeiten in den Räumlichkeiten des Welz-Hauses abzuhalten. Derartige Nutzung werden unter Veranstaltungen verbucht und müssen angemeldet sowie entgeltlich geregelt werden.
(7) Ab 22:00 Uhr gilt auf dem gesamten Gelände (Zimmer, Flure, Außenbereich) Nachtruhe. Jeglicher Lärm ist ab diesem Zeitpunkt zu unterlassen. Rücksichtnahme auf andere Gäste ist zwingend erforderlich.
(8) Kinder unter 12 Jahren dürfen sich in der Lounge nur in Begleitung einer aufsichtspflichtigen Person aufhalten. Ein unbeaufsichtigtes Spielen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
§ 12 Verbotene Gegenstände
Das Mitbringen von illegalen Rauschmitteln oder Waffen ist untersagt und führt zum sofortigen Hausverweis. In diesem Fall werden die zuständigen Behörden informiert.
§ 13 Verhalten im Notfall
Im Falle eines Feueralarms ist das Gebäude unverzüglich über die gekennzeichneten Fluchtwege zu verlassen. Die Nutzung von Aufzügen ist untersagt. Evakuierungspläne befinden sich in den Zimmern und Fluren. Die Anweisungen des Personals sind strikt zu befolgen.
§ 14 Haftung des Vermieters
(1) Die Universität Würzburg GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag. Für Schäden, die auf leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen, wird die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt.
(2) Die Vermieterin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Versorgungsträger ihre Leistungen (Strom, Gas, Wasser, Brennstoff usw.) in Art, Güte, Druck bzw. Spannung nicht verändern oder einstellen; § 536 BGB bleibt im Übrigen unberührt.
(3) Die Vermieterin haftet nicht für durch Feuer, Rauch, Sott, Schnee, Schlamm und Feuchtigkeitseinwirkung entstandene Schäden an den Sachen des Mieters, es sei denn, dass die Vermieterin die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat.
(4) Die Vermieterin haftet nicht auf Schadenersatz für Mängel der Mietsache, die bei Abschluss des Vertrages bereits vorhanden waren oder die die Vermieterin nicht zu vertreten hat; § 536 a Abs. 1 BGB wird insoweit ausgeschlossen.
(5) Die Haftung der Vermieterin im Übrigen wird, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(6) Geld, Wertpapiere und Wertgegenstände können im Zimmersafe aufbewahrt werden. Die Universität Würzburg GmbH empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
(7) Die Stellplätze auf dem Parkplatz vor dem Welz-Haus können gegen Entgelt genutzt werden, ansonsten besteht für den Kunden kein Anspruch auf Nutzung der Stellplätze.
(8) Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von auf dem Grundstück der Universität Würzburg GmbH abgestellten Kraftfahrzeuge oder deren Inhalte haftet der Kunde.
(9) Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Die Universität Würzburg GmbH bewahrt die Sachen drei Monate auf, danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich die Universität Würzburg GmbH nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vor.
(10) Die Universität Würzburg GmbH übernimmt keine Haftung und gewährt keine Erstattung, wenn der Gast gebuchte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch nimmt – insbesondere infolge von selbst zu vertretenden Umständen wie z. B. einem verpassten Flug, verspäteter Anreise, Nichtantritt oder vorzeitigem Abbruch der Reise.
(11) Ebenso haftet die Universität Würzburg GmbH nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichem Eigentum des Gastes, sofern dies nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters zurückzuführen ist. Der Gast ist selbst für die Sicherung seines Eigentums verantwortlich. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Urlaubskomfort ist ausgeschlossen.
§ 15 Änderungen der Hausordnung
Änderungen der Hausordnung können jederzeit erfolgen und sind an der Rezeption einsehbar.
§ 16 Stornierung durch den Kunden
(1) Bei einer Stornierung der Buchung durch den Kunden wird die Anzahlung von 10% des Endmietpreises einbehalten.
(2) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Universität Würzburg GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Universität Würzburg GmbH.
(3) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern ist die Universität Würzburg GmbH dazu befugt die laut Mietvertrag fälligen Kosten abzubuchen.
(4) Der Universität Würzburg GmbH steht es frei, den ihr entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Welz-Haus entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
§ 17 Vertragsrücktritt bzw. -beendigung durch die Universität Würzburg GmbH
(1) Wird die vertraglich geregelte Anzahlung nach Verstreichen der festgesetzten Frist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Universität Würzburg GmbH dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Das Gästehaus behält sich das Recht vor, das bestehende Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gästen den weiteren Aufenthalt zu untersagen, wenn diese gegen die Hausordnung verstoßen oder durch ihr Verhalten Personal, andere Gäste oder das Haus schädigen. Dies ist der Fall, wenn Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; die Universität Würzburg GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Welz-Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann; ein Verstoß gegen den in Absatz 2 geschilderten Geltungsbereich vorliegt.
(3) Im Falle der Belästigung oder des Stalkens wird das Mietverhältnis umgehend ohne Angabe von Gründen zum Schutz aller Gäste mit sofortiger Wirkung jederzeit fristlos beendet.
(4) Hält der Kunde in den Veranstaltungsräumlichkeiten der Universität Würzburg GmbH nicht genehmigte Veranstaltungen ab, ist die Universität Würzburg GmbH berechtigt, diese zu untersagen, zu beenden und den Kunden von der weiteren Nutzung auszuschließen. Weitergehende Ansprüche (z.B. auf Schadensersatz oder Kostentragung) bleiben unberührt.
(5) Die Universität Würzburg GmbH hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(6) Bei berechtigtem Rücktritt der Universität Würzburg GmbH oder Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung durch die Universität Würzburg GmbH gemäß § 15 Abs. 4 entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
§ 18 Beendigung des Mietverhältnisses
(1) Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Wohnung bis 9.00 Uhr vormittags am letzten Tag vor Vertragsablauf zu räumen. Falls der Mieter dieser Verpflichtung nicht nachkommt, sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass mit Beendigung des Mietverhältnisses der unmittelbare Besitz an den Mieträumen an die Vermieterin übergeht und dass die Vermieterin unter Verzicht des Mieters auf den Einwand der verbotenen Eigenmacht berechtigt ist, die Mieträume nach Räumung neu zu belegen und die eingebrachten Gegenstände des Mieters zu verwahren. Der Mieter erklärt hiermit ausdrücklich, dass er nach Ablauf eines Jahres seinen evtl. Besitz und sein Eigentum an den verwahrten Gegenständen auf die Vermieterin überträgt.
(2) Bei Beendigung des Mietverhältnisses werden die Mieträume von der Vermieterin abgenommen. Die Mieträume sind in gereinigtem und ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Bei unzureichender Sauberkeit der Wohnung werden die für Reinigungsarbeiten anfallenden Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Bis zur Abnahme haftet der Mieter für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden und für fehlende Gegenstände. Diese Haftung erstreckt sich bis zur Rückgabe der bei Einzug ausgehändigten Schlüssel. Bei Verlust der Schlüsselkarten oder Schlüsseln ist die Vermieterin berechtigt, die Kosten der Wiederbeschaffung in Rechnung zu stellen und ggf. die betreffenden Schlüssel und sämtliche dazu vorhandenen Schlösser auf Kosten des Mieters verändern bzw. durch neue ersetzen zu lassen.
§ 19 Sonstiges
(1) Der Mieter verpflichtet sich, seine Identität auf Verlangen gegenüber der Vermieterin oder ihrem Bevollmächtigtem durch Vorlage seines Personalausweises/Reisepasses nachzuweisen.
(2) Schriftliche Willenserklärungen der Vermieterin an den Mieter gelten mit der Postzustellung an den Mieter im Gästehaus als zugestellt.
(3) Sollte eine der vorstehenden Vertragsabreden nichtig sein, so wird die Rechtswirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
(2) Erfüllungs‐ und Zahlungsort ist der Sitz der Universität Würzburg GmbH.
(3) Es gilt deutsches Recht.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
